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Beschwerde der Naturschützer abgewiesen

Beschwerde der Naturschützer abgewiesen

Oberverwaltungsgericht bestätigt Flughafen-Urteil


Von Jörn Stachura

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Beschwerde des Naturschutzbundes (Nabu) gegen das Revisionsverbot im Flughafen-Urteil abgewiesen. Das Verfahren wird nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt.

Flughafengesellschaft und auch Naturschützer hatten, wenn auch aus völlig unterschiedlichen Gründen, dieses Urteil erwartet. Die Flughafen-Gesellschaft geht davon aus, dass das Lüneburger Urteil unanfechtbar ist und die Bäume im Querumer Forst vom 1. Oktober an gefällt werden dürfen.

"Naturerlebnistage" im Querumer Forst

Die Naturschützer hielten es hingegen von Anfang an für unmöglich, dass das Oberverwaltungsgericht ein eigenes Urteil revidiert und ihrer Beschwerde statt gibt. Der Nabu hatte darum seine Hoffnungen auf das Bundesverwaltungsgericht gesetzt.

Wie OVG-Sprecher Sven-Marcus Süllow berichtete, habe das Gericht bereits am Freitag entschieden. Die Überprüfung nehme nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor. Dort werde auch ein eventuelles Revisionsverfahren stattfinden.

Der Nabu betrachtet seine Chancen, das Fällen der Bäume im Querumer Forst zu verhindern, als verbessert. Ein Antrag in Leipzig läge bereits vor, so Nabu-Vorsitzender Carlo Fuchs. Weil unklar sei, ob darüber bis zum morgigen Donnerstag entschieden ist, organisiere der Nabu im Querum Forst von morgen früh an "Naturerlebnistage". So soll verhindert werden, dass dort Bäume gefällt werden, ehe das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der Naturschützer entschieden hat.

Nabu kritisiert fehlenden Artenschutz beim Fällen

Anlass, so Fuchs, sei auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Die Richter hätten entschieden: "Geeignete Brutbäume sind nach der Fällung auf Besatz zu prüfen." Fuchs kommentiert dies so: "Es ist fachlicher Standard, dass nicht erst nach, sondern bereits vor dem Fällen geprüft wird, ob sich in den Bäumen noch die Jungen von zum Beispiel Siebenschläfern oder geschützten Fledermäusen befinden. Warum im Querumer Forst von dieser im Artenschutz bewährten Praxis Abstand genommen werden kann, ist mir unbegreiflich."


Mittwoch, 30.09 .2009

Mit freundlicher Genehmigung der Braunschweiger Zeitung

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