Beschwerde der Naturschützer abgewiesen
Oberverwaltungsgericht bestätigt Flughafen-Urteil
Von Jörn Stachura
Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Beschwerde des
Naturschutzbundes (Nabu) gegen das Revisionsverbot im Flughafen-Urteil
abgewiesen. Das Verfahren wird nun vor dem Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig fortgesetzt.
Flughafengesellschaft
und auch Naturschützer hatten, wenn auch aus völlig unterschiedlichen
Gründen, dieses Urteil erwartet. Die Flughafen-Gesellschaft
geht davon aus, dass das Lüneburger Urteil unanfechtbar ist
und die Bäume im Querumer Forst vom 1. Oktober an gefällt
werden dürfen.
"Naturerlebnistage"
im Querumer Forst
Die
Naturschützer hielten es hingegen von Anfang an für unmöglich,
dass das Oberverwaltungsgericht ein eigenes Urteil revidiert und
ihrer Beschwerde statt gibt. Der Nabu hatte darum seine Hoffnungen
auf das Bundesverwaltungsgericht gesetzt.
Wie
OVG-Sprecher Sven-Marcus Süllow berichtete, habe das Gericht
bereits am Freitag entschieden. Die Überprüfung nehme
nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor. Dort werde auch
ein eventuelles Revisionsverfahren stattfinden.
Der
Nabu betrachtet seine Chancen, das Fällen der Bäume im
Querumer Forst zu verhindern, als verbessert. Ein Antrag in Leipzig
läge bereits vor, so Nabu-Vorsitzender Carlo Fuchs. Weil unklar
sei, ob darüber bis zum morgigen Donnerstag entschieden ist,
organisiere der Nabu im Querum Forst von morgen früh an "Naturerlebnistage".
So soll verhindert werden, dass dort Bäume gefällt werden,
ehe das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der Naturschützer
entschieden hat.
Nabu
kritisiert fehlenden Artenschutz beim Fällen
Anlass,
so Fuchs, sei auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg.
Die Richter hätten entschieden: "Geeignete Brutbäume
sind nach der Fällung auf Besatz zu prüfen." Fuchs
kommentiert dies so: "Es ist fachlicher Standard, dass nicht
erst nach, sondern bereits vor dem Fällen geprüft wird,
ob sich in den Bäumen noch die Jungen von zum Beispiel Siebenschläfern
oder geschützten Fledermäusen befinden. Warum im Querumer
Forst von dieser im Artenschutz bewährten Praxis Abstand genommen
werden kann, ist mir unbegreiflich."
Mittwoch,
30.09 .2009
Mit
freundlicher Genehmigung der Braunschweiger Zeitung
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